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Außerordentliche Mitgliederversammlung 2025

Liebe Mitglieder,

zu unserer außerordentlichen Mitgliederversammlung möchte ich Euch/Sie ganz herzlich einladen.

Mittwoch, 26.02.2025, 20:00 Uhr im Clubheim des SV Beuel 06 neben dem Kunstrasenplatz des Franz-Elbern-Stadions. Die ursprünglich für den 17.02.2025 geplante Mitgliederversammlung muss entfallen.

Grund für die Einberufung ist eine richtungsweisende Entscheidung über die Zukunft der JSG Beuel:

Soll unsere Jugendsportgemeinschaft der Juniorenbereich des SV Beuel 06 werden und mit dem Verein verschmelzen?

Da diese Frage überraschend kommen mag, hier einige Informationen zur Einordnung: Gegründet wurde die JSG 2005. Damals standen drei Beueler Fußballvereine – neben dem SV Beuel 06 waren dies der SV Vilich-Müldorf und der FV Preußen Bonn – vor dem Problem, im Juniorenbereich nicht mehr über ausreichend Spieler zu verfügen, um in allen Altersklassen Mannschaften aufstellen zu können. Um den Kindern und Jugendlichen trotzdem eine Teilnahme am Spielbetrieb in Wohnortnähe zu ermöglichen, wurde beschlossen, die Jugendarbeit in einer Art Notgemeinschaft gemeinsam zu betreiben. Das Vereinsrecht sah dazu die Gründung einer Jugendsportgemeinschaft vor: so entstand unsere JSG, die heute etwa 300 Mitgliedern ein fußballerisches Zuhause bietet.

In den letzten 20 Jahren hat sich allerdings viel verändert. Der FV Preußen Bonn betreibt wieder eine eigene Jugendabteilung und hat die Zusammenarbeit daher 2011 aufgekündigt, der SV Vilich-Müldorf hat sich mangels Bedarfs ebenfalls von der JSG gelöst. Mit dem SV Beuel hingegen bleibt die JSG eng verbunden, allein schon wegen der gemeinsamen Nutzung von Kunstrasen- und Rasenplatz.

Seit einigen Jahren erörtern SV und JSG daher in Arbeitsgruppen und Vorstandstreffen die Möglichkeit einer gemeinsamen Zukunft. Diese in früheren Mitgliederversammlungen bereits diskutierten Vorabsprachen sind nun so weit fortgeschritten, dass Verhandlungen über ein endgültiges Zusammengehen der Vereine angegangen werden können.

Für diese Verhandlungen brauchen wir Eure Zustimmung.

Wichtig: Das ist keine Formsache – diese außerordentliche Mitgliedersammlung ist ergebnisoffen! Vor der Abstimmung ist eine interne Diskussion über die Details, den eventuellen Zeitplan sowie Vor- und Nachteile vorgesehen. Der anschließend hinzukommende Vorstand des SV Beuel 06, u.a. Manuel Lopez, wird sich ebenfalls einer Fragerunde stellen. Über unsere Homepage stellen wir zeitnah Inhalte der Vorabsprachen zwischen beiden Vereinen zur Verfügung.

Die vorläufige Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  1. Geschäftsbericht
  2. Kassenbericht
  3. Entlastung des Vorstands
  4. Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer
  5. Änderung der Satzung
    11 Abs. 2 zu ergänzen: "bleiben bis zur Neuwahl eines Vorstands im Amt, längstens aber 6 Monate über ihre Amtszeit hinaus im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich."
    Der Absatz 2 des §11 lautet nach der Änderung:
    „Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zu einer Neuwahl eines Vorstands, längstens aber 6 Monate über ihre Amtszeit hinaus im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich.
  6. Diskussionsrunde Verschmelzung mit dem SV Beuel 06
  7. Fragerunde an den Vorstandsvorsitzenden des SV Beuel 06, Manuel Lopez
  8. Kurze Aussprache nach der Fragerunde
  9. Abstimmung über die Verschmelzung

Uns ist es wichtig, dass sich so viele Mitglieder als möglich beteiligen, damit die am Ende der Versammlung erfolgende Entscheidung auf einer breiten Basis steht.

Kommt deshalb bitte zahlreich!

Anträge zur Mitgliederversammlung (z.B. Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung) können bis zum 19.02.2025 (Datum des Poststempels) schriftlich an die JSG Beuel, Postfach 30 07 37, 53187 Bonn oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden.

Bitte beachten: Laut der Satzung des JSG Beuel (§6, Abs. 2) sind Mitglieder mit der Vollendung des 14. Lebensjahres stimmberechtigt. Bei jüngeren Mitgliedern kann eine gesetzliche Vertreterin oder ein gesetzlicher Vertreter das Stimmrecht wahrnehmen.

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