Nicht nur die Fußballregeln haben sich zum 01.07.2016 geändert. Auch was den Einsatz von Spielern im Pokal angeht, gibt es eine Regeländerung:
Ab dem 1.7.2016 (offizieller Beginn der neuen Saison) dürfen Spieler, die lediglich über eine Spielberechtigung für Freundschaftsspiele verfügen, nicht mehr an Pokalspielen teilnehmen!
Diese gravierende Änderung des § 19 SpO/WFLV ist im schriftlichen Umlaufverfahren des WFLV-Beirats beschlossen worden und gilt bereits für die jetzt anstehende Spielzeit 2016/17.
Bislang war es so, dass gemäß § 19 (2) SpO/WFLV in Pokalspielen, die ja nach § 5 (1) SpO/WFLV grundsätzlich als Pflichtspiele gelten, auch Spieler lediglich mit einer Freundschaftsspielberechtigung eingesetzt werden durften. Dies hat häufig zu Irritationen geführt. Mit der Streichung des § 19 (2) SpO/WFLV ist jetzt klargestellt, dass in Pokalspielen nur Spieler eingesetzt werden dürfen, die auch tatsächlich über eine Pflichtspielberechtigung verfügen.
Ein großes DANKESCHÖN an alle freiwilligen Helfer und fleißigen Hände im Hintergrund, egal ob beim Auf- und Abbau, an den Getränkeständen, an den Stationen des DFB Sportabzeichen, am Grill, an der Kasse, im VIP- Zelt, als Ordner, Fotograf, Springer oder oder oder ...

